Neue Fristen

Neue Fristen

Liebe Mandanten,

durch die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gelten nun neue Abgabefristen. Steuerpflichtige, die steuerlich vertreten werden, haben statt bis zum 31. Dezember, zwei Monate mehr Zeit und müssen die Steuererklärung erst bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres abgeben.

Werden diese Fristen nicht eingehalten, fallen jedoch Verspätungszuschläge an. Diese betragen mindestens 25 EUR pro angefangenen Monat.

Bitte beachten Sie, dass wir eine Vorlaufzeit zur Bearbeitung Ihrer Steuererklärung benötigen. Bei Einreichung der Unterlagen nach dem 30.11. können wir keine fristgerechte Fertigstellung Ihrer Steuererklärung gewährleisten. Wir bitten Sie daher Ihre Unterlagen frühzeitig in unserer Kanzlei abzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihre Kanzlei

Goldstein & Dr. Dönmez